Richtlinien für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Im Folgenden führen wir Ihnen unsere Richtlinien über die Arbeitssicherheit und für die Fachkraft zur Arbeitssicherheit aus. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie und Ihr Unternehmen bei uns in den besten Händen sind und wir alle Regularien für Sie übernehmen und einhalten.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bei B&S multimedia solution legen wir größten Wert darauf, für Sie und Ihre Gäste die höchsten Sicherheitsrichtlinien anzulegen. Danach entwerfen wir nicht nur das individuelle Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung, das wir ebenfalls mit den zuständigen behördlichen Stellen und der Feuerwehr abklären. Für Sie als Veranstalter ist außerdem wichtig, dass Sie sich darauf verlassen können, dass wir als Ihr Partner die Richtlinien über die Arbeitssicherheit einhalten.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen. Um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Betreuungsverhältnis mit einer entsprechend ausgebildeten „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ nachzuweisen. (siehe §5 des Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG), Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit).
Die gesetzlich geforderten „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Form externer Betreuungsverhältnisse werden von uns in allen Regionen Deutschlands gestellt.
Die zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, die Führungsebenen und Mitarbeiter in einem Unternehmen und Behörden auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten. Unser Ziel ist es, eine ausgewogene, effiziente, kostenoptimierte sowie rechtssichere Arbeitsschutzorganisation in Unternehmen und Behörden zu schaffen.
Arbeitssicherheit nicht ausreichend beachtet, kann das rechtliche Folgen haben?
Oft wird unterschätzt, welches Risiko nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Verantwortlichen in einem Betrieb durch Unterlassen von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz tatsächlich besteht. Verantwortlich ist immer der Unternehmer und oft auch Mitarbeiter in Führungspositionen.
So können beispielsweise Geldbußen bis zu 25.000.00 Euro oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden.
Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Führungskräfte seitens geschädigter Arbeitnehmer und Berufsgenossenschaften können auch gegen natürliche Personen (Unternehmer/Führungskräfte) geltend gemacht werden. Das bedeutet, Haftungsbeschränkungen aus der Rechtsform der Gesellschaft können somit umgangen werden (Durchgriffshaftung)!
§5 Arbeitssicherheit (AsiG): Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheitsgesetz
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und Ihnen die in §6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,
- die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach §13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die erforderliche Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen.
Gerne informieren wir Sie genau zu unseren Aufgaben und Qualifikationen im Bereich der Arbeitsschutz- und Sicherheitsrichtlinien – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.